Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der Gewerbeaufsichtsbehörden | Omnilex
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der Gewerbeaufsichtsbehörden
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der Gewerbeaufsichtsbehörden Vom 15. April 2014
Fundstelle: GMBl 2014, S. 341, ber. S. 535
Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 20 Absatz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) geändert worden ist, erlässt die Bundesregierung folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:
§ 1 Aufhebung
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der Gewerbeaufsichtsbehörden vom 26. Juli 1968 (BAnz. Nr. 142 vom 2. August 1968), die durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 28. November 1977 (BAnz. Nr. 225 vom 2. Dezember 1977) geändert worden ist, wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.