Auslandstrennungsgeld nach der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV a. F.) und Aufwandsentschädigung nach der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER); hier: Neufassung der Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag ab 1.7.2024 und 1.7.2025 | Omnilex