bsvwvbund_30102006_113413400•Auslandsumzugskostenverordnung (AUV); hier: Hinweise und Erläuterungen des AA zur AUV
bsvwvbund_30102006_113413400Administrative Regulation30.10.2006
Auswärtiges Amt | |
Gz.: 113- | Berlin, 30. Oktober 2006 |
RES 134- |
An alle Auslandsvertretungen
An alle Arbeitseinheiten im Hause
An das Deutsche Archäologische Institut in Berlin
Betr.: | Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) |
hier: Hinweise und Erläuterungen des AA zur AUV | |
Bezug: | RE vom 21.01.2003, Gz.: 112- |
- wird durch diesen RE ersetzt - | |
Anlg.: | |
Adressatenkreis: | Ausland: Alle entsandten Beschäftigten und deutschen Ortskräfte |
Zentrale: Alle Beschäftigten, die der Rotation unterliegen | |
Berichtspflicht: | entfällt |
Wiedervorlage: | entfällt |
Verfallsdatum: | 01.12.2011 |
Kurzinhalt
Hiermit werden in aktualisierter Fassung die Anwendungshinweise des Auswärtigen Amts zur Durchführung der Auslandsumzugskostenverordnung sowie der Text der AUV in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003, zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418), mit amtlicher Begründung und Erläuterungen bekannt gegeben.
Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Runderlasse, Antragsformulare und Merkblätter sowie sonstige im Zusammenhang mit der Umzugskostenvergütung wichtigen Unterlagen sind im Intranet bei Ref. 113 – hier: 113-4 Umzugskosten – eingestellt. Dort finden sich auch die Anlagen zu diesem RE, der unter der Ordnungsnummer 134-16 in die elektronische RES eingestellt wird.
Im Einzelnen:
Die neu gefassten Hinweise in den Anlagen 1 und 2 beziehen sich auf folgende Änderungen der Rechtslage:
Die durch die Übertragung der Abrechnungsaufgaben der Reise- und Umzugskosten an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit Wirkung vom 01.07.2005 und Auflösung des Referats 112 zum 30.06.2005 geänderten Zuständigkeiten sind berücksichtigt.
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