RdSchr. des BMF vom 30. November 2001; Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO | Omnilex
bsvwvbund_30112001_IIA6H3015201•RdSchr. des BMF vom 30. November 2001; Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO
RdSchr. des BMF vom 30. November 2001; Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO
Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO (MinBlFin 1955, S. 179);
1.
Wertgrenze für geringwertige Gebrauchsgüter und für Handausgaben von geringem Wert
2.
Nachweis der Bestände
Erlass vom 5. März 1999 - II A 6 - H 3015 - 1/99 - - GMBl 1999, S. 442 -
1.
Im Zusammenhang mit der EURO-Umstellung lege ich den Wert für geringwertige Gebrauchsgüter und für Handausgaben ab 1. Januar 2002 auf 150 EURO fest.
Ich bitte, in Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 und Nr. 26 Satz 2 der im Betreff genannten Richtlinien den Wert auf 150 EURO zu ändern.
2.
Die in den Bestandsverzeichnissen nachgewiesenen und nachzuweisenden Gebrauchsgegenstände mit einem Wert über 300 DM sind im Verhältnis 2:1 in EURO umzurechnen.