bsvwvbund_31082010_KIIII14604060•Bekanntmachung zur Förderung von Querschnitts- und übergreifenden Untersuchungen im Rahmen der Gesamtstrategie zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien (EE)
bsvwvbund_31082010_KIIII14604060Administrative Regulation31.08.2010
Bekanntmachung zur Förderung von Querschnitts- und übergreifenden Untersuchungen im Rahmen der Gesamtstrategie zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE)
Vom 31. August 2010
Mit dem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 werden die Ziele zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bestätigt. Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis zum Jahr 2020 in der Stromversorgung auf mindestens 30% und in der Wärmeversorgung auf 14% steigen. 12% des Energiebedarfs der Mobilität sollen aus Erneuerbaren gedeckt werden (energetisch). Im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie geht die Bundesregierung davon aus, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 38,6% steigen kann. Der Gesamtanteil der erneuerbaren Energien inklusive Verkehr und Wärme soll sich auf 19,6% erhöhen. Auch nach 2020 soll der Ausbau kontinuierlich fortgeführt werden, sodass die erneuerbaren Energien perspektivisch den Hauptteil des Energieversorgungssystems übernehmen. Nach dem 2009 aktualisierten Leitszenario der BMU-Leitstudie 2008 zur Weiterentwicklung der Ausbaustrategie der erneuerbaren Energien werden diese im Jahr 2030 bereits knapp 60% des Bruttostromverbrauchs abdecken. Dabei ist zu beachten, dass eine solche Entwicklung nur in Verbindung mit erheblichen Fortschritten bei der Energieeffizienz zu realisieren ist.
Um die genannten Ziele zu erreichen, ist es erforderlich, geeignete politische, soziale, ökologische und ökonomische Rahmenbedingungen zu beachten bzw. zu schaffen. Zentrale Herausforderungen stellen dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien bzw. die Transformation der Energieversorgung hin zu einem weitgehend auf erneuerbaren Energien beruhenden Energieversorgungssystem dar. Dieses muss die technischen Voraussetzungen und geeignete ökonomische und ökologische Rahmenbedingungen für hohe Anteile erneuerbarer Energien in einem optimierten Gesamtsystem aufweisen und jederzeit eine sichere, sozial und ökologisch verträgliche sowie wirtschaftliche Energieversorgung gewährleisten. Hier sind nach wie vor viele Fragen zur Ausgestaltung der künftigen Energieversorgungsstruktur, insbesondere bei der Stromversorgung, offen.
Entsprechende Fragen ergeben sich zunächst im Bereich ökonomischer, ökologischer und rechtlicher Randbedingungen beim weiteren Ausbau, bei der Netzintegration und der Speicherung erneuerbarer Energien. Zu untersuchen ist auch weiterhin das Wechselspiel zwischen sich weiterentwickelnden Marktmechanismen, rechtlichen Instrumenten wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und einem zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Energieversorgung.
Weiterer Untersuchungsbedarf besteht beispielsweise auch im Bereich der Kraft-Wärmekopplung, der Elektromobilität und der Einbindung nationaler Energiekonzepte in ein sich entwickelndes europäisches Verbundnetz.
Unter anderem hinsichtlich der weiteren Akzeptanzsteigerung erneuerbarer Energien und einer verbesserten Umweltbildung ist auch im Bereich der Sozialwissenschaften weiterer Forschungsbedarf zu erkennen.
Im Mittelpunkt dieser Förderbekanntmachung stehen mittel- bis langfristige Herausforderungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien, die über aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der vorgesehenen EEG-Novellierung hinausgehen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) setzt damit die Förderung von Querschnitts- und übergreifenden Untersuchungen im Bereich der erneuerbaren Energien im Rahmen des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung fort.
Diese Bekanntmachung zielt im Kern ab auf Untersuchungen zur Transformation der Energieversorgung zu einem weitgehend auf erneuerbaren Energien beruhenden Versorgungssystem. Übergeordnetes Ziel ist es sicherzustellen, dass die für die o. g. Ziele geeigneten rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen geschaffen und gefestigt werden und die erforderlichen Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, in geeignete Energiespeicher etc. vorgenommen werden.
Damit erneuerbare Energien perspektivisch den Hauptteil der Energieversorgung übernehmen können, werden Strommärkte benötigt, die auch auf das Energieangebot aus fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen ausgerichtet sind. Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Themen und Aufgaben:
Um die gesetzten Ziele für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, bedarf es einer Transformation des Energieversorgungssystems sowie geeigneter ökonomischer, sozialer und ökologischer Rahmenbedingungen für diese Transformation. Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Themen und Aufgaben:
Projektvorschläge können auch mehrere der o. g. Frage- und Problemstellungen erfassen. Sie sollen grundsätzlich soweit sinnvoll auch auf folgende, mit der Transformation der Energieversorgung verbundene Aspekte eingehen, deren frühzeitige Berücksichtigung für einen nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig ist:
Nicht förderfähig sind Projekte zur Technologieentwicklung im eigentlichen Sinne. Für Untersuchungen zum Einsatz und zur nachhaltigen Nutzung von Biomasse wird auf die Förderbekanntmachung des BMU zur energetischen Biomassenutzung vom 4. Juni 2009 verwiesen.
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Stiftungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeweils mit Sitz in Deutschland. Eine Beteiligung der von der Bundesregierung grundfinanzierten Einrichtungen (FhG, HGF, MPG u. a.) ist ausdrücklich erwünscht.
Voraussetzung für die Förderung sind ein erhebliches Bundesinteresse sowie die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele dieser Bekanntmachung. Eine Expertise der Antragsteller zur jeweiligen Thematik ist nachzuweisen.
Die Finanzierung der Maßnahmen wird in der Regel als nicht rückzahlbare Zuwendung (Projektförderung) erfolgen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel — je nach Anwendungsnähe des Vorhabens — bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMU-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung — grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten — vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft — FhG — die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Dient die Maßnahme im Ausnahmefall ausschließlichem Bundesinteresse, erfolgt die Finanzierung in Form eines Auftrags.
Die folgenden Nebenbestimmungen des BMU werden Bestandteil der Zuwendungs-/Förderbescheide:
Die Nebenbestimmungen sind erhältlich unter:
http://
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMU seinen Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ), EEN
52425 Jülich
beauftragt.
Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig:
In der ersten Verfahrensstufe können Interessenten dem Projektträger Jülich bis zum 15. Dezember 2010 aussagekräftige Skizzen in deutscher Sprache und dreifacher Ausfertigung vorlegen. Zusätzlich ist die Skizze digital im pdf-Format einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr oder erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Insgesamt können nur Zuwendungen /Aufträge im Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden.
Die Skizzen sollen Angaben enthalten zu
Die skizzierten Projektvorschläge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen spätestens bis zum 31. März 2011 schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Bei Skizzen, die nach der o. g. Frist eingereicht werden, kann eine evtl. Aufforderung später erfolgen, soweit Mittel zur Verfügung stehen.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragsassistenten „EASY“ empfohlen.
http://
Diese Förderbekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 31. August 2010
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Nick-Leptin
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