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Verordnung (EG) Nr. 452/2005 der Kommission vom 18. März 2005 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im März 2005 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Bulgarien und Rumänien genehmigt werden können | Omnilex