32005R2155•Verordnung (EG) Nr. 2155/2005 der Kommission vom 23. Dezember 2005 zur Änderung der Spezifikation einer Ursprungsbezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 (Miel de sapin des Vosges) (g.U.)
32005R2155Regulation13.01.2006
vom 23. Dezember 2005
zur Änderung der Spezifikation einer Ursprungsbezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 (Miel de sapin des Vosges) (g.U.)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 1 , insbesondere auf Artikel 9 Unterabsatz 3 sowie auf Artikel 6 Absatz 3 und Absatz 4 zweiter Gedankenstrich,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die französische Regierung hat gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 beantragt, in der Spezifikation der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission 2 eingetragenen geschützten Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ Änderungen vorzunehmen.
(2) Die beantragte Änderung betrifft die Methode zur Überprüfung der Farbe des Honigs; diese Überprüfung erfolgt derzeit, indem die Farbe nach der Pfund-Skala gemessen wird.
(3) Die Änderung hat zur Folge, dass in Zukunft durch eine organoleptische Untersuchung einer für die Farbe des Honigs typischen Referenzstandardprobe überprüft wird, ob der Honig die geforderte Farbe aufweist. Diese Methode gilt als zuverlässiger.
(4) Nach Prüfung dieses Antrags wurde festgestellt, dass es sich um eine geringfügige Änderung handelt. Sie berührt nicht die für die Ursprungsbezeichnung festgelegten Eigenschaften, da das Farbmerkmal beibehalten wird. Nur die Methode zur Überprüfung der Farbe ändert sich.
(5) Daher sollte in der Spezifikation für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 vorgesehene Punkt „Beschreibung“ dahin gehend geändert werden, dass die Bezugnahme auf die nach der Pfund-Skala bestimmte Farbe gestrichen wird.
(6) Nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 383/2004 der Kommission 3 veröffentlicht die Kommission die Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union .
(7) Es handelt sich um eine Änderung im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92. Folglich muss die Änderung der Beschreibung des Erzeugnisses mit der Bezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ eingetragen und veröffentlicht werden. Die in der Spezifikation enthaltenen Angaben zur Farbe des Honigs mit dieser Ursprungsbezeichnung sind daher in die Zusammenfassung einzuarbeiten.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Das Verfahren nach Artikel 6 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 gilt nicht für die in Artikel 2 genannten Änderungen.
Die Spezifikation der Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ wird entsprechend Anhang I dieser Verordnung geändert.
Anhang II dieser Verordnung enthält die konsolidierte Zusammenfassung mit den wichtigsten Angaben der Spezifikation.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 23. Dezember 2005 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 208 vom 24.7.1992, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 ( ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1 ).
2 ABl. L 148 vom 21.6.1996, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 704/2005 ( ABl. L 118 vom 5.5.2005, S. 14 ).
3 ABl. L 64 vom 2.3.2004, S. 16 .
In der Spezifikation der Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ (Frankreich) erhält die Nummer „4.2 Beschreibung“ folgende Fassung
„4.2 Beschreibung : Flüssighonig aus Honigtau, der von Bienen auf Vogesentannen gesammelt wird, balsamisches Aroma und malziger Geschmack, frei von Bitterstoffen und Fremdgeschmack. Dunkelbraune Farbe mit grünlichem Schimmer.“
KONSOLIDIERTE ZUSAMMENFASSUNG
Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates
„MIEL DE SAPIN DES VOSGES“
EG-Nr.: FR/00204/11.7.2004
G.U. (X) G.G.A. ( )
Diese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Für die vollständigen Angaben, insbesondere zu den Herstellern des Erzeugnisses mit der betreffenden g.U. bzw. g.g.A., ist die vollständige Fassung der Spezifikation auf nationaler Ebene oder bei den Dienststellen der Europäischen Kommission zu konsultieren 1 .
1. Zuständige Behörde des Mitgliedstaats
| Name | : | Institut national des appellations d'origine |
|---|---|---|
| Anschrift | : | 51, rue d'Anjou, F-75008 Paris |
| Telefon | : | (33) 153 89 80 00 |
| Fax | : | (33) 142 25 57 97 |
2. Vereinigung
| 2.1 | Name | : | Syndicat de défense du miel de sapin des Vosges |
|---|---|---|---|
| 2.2 | Anschrift | : | 2, chemin du Cant, F-88700 Roville-aux-Chênes |
| 2.3 | Zusammensetzung | : | Erzeuger/Verarbeiter (X) Andere ( ) |
3. Art des Erzeugnisses Klasse 1-4 — Honig
4. Beschreibung der Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)
4.1 Name: „Miel de sapin des Vosges“
4.2 Beschreibung Flüssighonig aus Honigtau, der von Bienen auf Vogesentannen gesammelt wird, balsamisches Aroma und malziger Geschmack, frei von Bitterstoffen und Fremdgeschmack. Dunkelbraune Farbe mit grünlichem Schimmer.
4.3 Geografisches Gebiet „Miel de sapin des Vosges“ wird im gesamten lothringischen Teil der Vogesen erzeugt. Dazu gehören neben dem Département Vosges einige Gemeinden der Départements Meurthe-et-Moselle, Moselle, Haute-Saône und Territoire de Belfort.
4.4 Ursprungsnachweis Der Honig muss in dem unter diese Ursprungsbezeichnung fallenden geographischen Gebiet geerntet (unter dem Ausdruck „Ernte“ ist die Erzeugung durch die Bienen, die Entnahme der Waben und die Gewinnung des Honigs zu verstehen), dekantiert und zugelassen werden.
Zulassungsverfahren:
— Meldung der Aufstellung der Bienenstöcke: Für jeden Betrieb ist das Datum der Aufstellung der Stöcke, die Zahl der Stöcke und ihr genauer Standort anzugeben.
— Jährliche Erntemeldung: Der Erzeuger gibt in ihr die Zahl der Stöcke, die Honigproduktion des Betriebs insgesamt und den Gesamtumfang des in dem Betrieb erzeugten Honigs, für den die Ursprungsbezeichnung verwendet werden darf, an.
Ferner hat jeder Betrieb einmal jährlich eine Bestandsmeldung zu erstellen.
Anhand der zu führenden Verzeichnisse können Herkunft und Bestimmung des Honigs sowie die gewonnenen und in den Verkehr gebrachten Mengen ermittelt werden.
Vervollständigt wird das Verfahren durch eine Analyse und organoleptische Prüfung der Qualität und der typischen Eigenschaften der Produkte
Voraussetzung für die Vermarktung von Honig mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ ist eine Zulassungsbescheinigung, die das „Institut national des appellations d'origine“ gemäß den Bedingungen der für die Ursprungsbezeichnung geltenden nationalen Regelungen nach den oben genannten Prüfungen ausstellt.
Der Ursprung des Erzeugnisses wird zusätzlich dadurch gewährleistet, dass auf jedem Honigbehälter eine Kennzeichnung angebracht wird, die bei Öffnung des Behälters beschädigt wird. Diese Kennzeichnungen werden auf der Grundlage der Zulassungsbescheinigung bereitgestellt.
4.5 Herstellungsverfahren Der Honig wird aus Honigtau hergestellt, den Bienen auf Vogesentannen (Abies Pectinata) sammeln. Der Honigtau wird von Blattläusen aus dem Pflanzensaft der Tannen erzeugt und dann von den Bienen gesammelt. Die Extraktion erfolgt durch Kaltzentrifugation. Der Honig muss filtriert und mindestens zwei Wochen dekantiert werden. Die Pasteurisierung des Honigs ist untersagt. Der Honig ist flüssig. Die Erzeugung von „Miel de sapin des Vosges“ schwankt von Jahr zu Jahr beträchtlich, je nachdem, wie viel Honigtau produziert wurde.
4.6 Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet „Miel de sapin des Vosges“ ist ein tief in seinem Ursprungsgebiet verwurzeltes Erzeugnis, denn er steht in einem nahtlosen Zusammenhang mit der Vogesentanne. Diese ist die mit Abstand am weitesten verbreitete Baumart in den Vogesen und gedeiht gut auf dem Boden aus saurem Substrat, Granit und Sandstein.
Aus dem Pflanzensaft dieser Tannen wird von Blattläusen der Honigtau erzeugt, den die Bienen sammeln und zu einem Honig mit sehr ausgeprägten Merkmalen umwandeln.
Diese Produktion ist also eng mit den für die Vogesen typischen Tannenwäldern verknüpft, deren Eigenart die Imker sich zunutze zu machen und zu erhalten verstanden.
4.7 Kontrolleinrichtungen
| Name | : | I.N.A.O. |
|---|---|---|
| Anschrift | : | 51, rue d'Anjou, F-75008 Paris |
| Name | : | D.G.C.C.R.F. |
| Anschrift | : | 59, Bd V.-Auriol, F-75703 Paris Cedex 13 |
4.8 Etikettierung Das Etikett von Honig, für den die Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ verwendet werden darf, trägt die Hinweise „Miel de sapin des Vosges“ und „Appellation d'origine contrôlée“ oder „AOC“. Der Hinweis „Appellation d'origine contrôlée“ muss unmittelbar unter dem Namen stehen, wobei die Buchstaben mindestens halb so groß sein müssen wie die des Namens. Diese Hinweise sind in demselben Feld angeordnet.
4.9 Einzelstaatliche Vorschriften Dekret zur Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“.
1 Europäische Kommission — Generaldirektion Landwirtschaft — Referat Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse, B-1049 Brüssel.
{
"legislation": {
"id": "32005r2155",
"hash": "9f27d8cec989a5df6a8b3731b8ec2955f771565c5e1e9d5b96bdde4cc82aaf29",
"celex": "32005R2155",
"source": "eu-legislation",
"inForce": null,
"citation": null,
"languages": [
{
"title": "Règlement (CE) n o 2155/2005 de la Commission du 23 décembre 2005 modifiant des éléments du cahier des charges d’une appellation d’origine figurant à l'annexe du règlement (CE) n o 1107/96 [Miel de sapin des Vosges (AOP)]",
"summary": null,
"language": "fr",
"contentUrl": "http://publications.europa.eu/resource/cellar/1fdd08b3-b6fe-40e8-b0be-e1272bd8516e.0009.03/DOC_1"
},
{
"title": "Commission Regulation (EC) No 2155/2005 of 23 December 2005 amending the specification of a designation of origin appearing in the Annex to Regulation (EC) No 1107/96 (Miel de sapin des Vosges) (PDO)",
"summary": null,
"language": "en",
"contentUrl": "http://publications.europa.eu/resource/cellar/1fdd08b3-b6fe-40e8-b0be-e1272bd8516e.0005.03/DOC_1"
},
{
"title": "Regolamento (CE) n. 2155/2005 della Commissione, del 23 dicembre 2005 , recante modifica di alcuni elementi del disciplinare relativo ad una denominazione d’origine figurante nell’allegato del regolamento (CE) n. 1107/96 (Miel de sapin des Vosges) [DOP]",
"summary": null,
"language": "it",
"contentUrl": "http://publications.europa.eu/resource/cellar/1fdd08b3-b6fe-40e8-b0be-e1272bd8516e.0011.03/DOC_1"
},
{
"title": "Verordnung (EG) Nr. 2155/2005 der Kommission vom 23. Dezember 2005 zur Änderung der Spezifikation einer Ursprungsbezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 (Miel de sapin des Vosges) (g.U.)",
"summary": null,
"language": "de",
"contentUrl": "http://publications.europa.eu/resource/cellar/1fdd08b3-b6fe-40e8-b0be-e1272bd8516e.0003.03/DOC_1"
}
],
"scrapedAt": "2026-06-17T16:07:46.669Z",
"sourceUrl": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32005R2155",
"adoptionDate": "2005-12-23",
"effectiveDate": "2006-01-13",
"expirationDate": "9999-12-31",
"lastAmendmentDate": null
},
"content": {
"celex": "32005R2155",
"contentUrl": "http://publications.europa.eu/resource/cellar/1fdd08b3-b6fe-40e8-b0be-e1272bd8516e.0003.03/DOC_1",
"ojCitation": null
}
}