32006R1627•Verordnung (EG) Nr. 1627/2006 der Kommission vom 24. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 hinsichtlich der Standardformulare für die Notifizierung von Beihilfen
32006R1627Regulation21.11.2006
vom 24. Oktober 2006
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 hinsichtlich der Standardformulare für die Notifizierung von Beihilfen
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags 1 , insbesondere auf Artikel 27,
nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für staatliche Beihilfen,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags 2 wurde ein verbindliches Standardformular für die Anmeldung staatlicher Beihilfen festgelegt.
(2) Nachdem die Kommission neue Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung für die Jahre 2007—2013 3 erlassen hat, müssen bestimmte Teile des Anmeldeformulars geändert werden.
(3) Die Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird daher entsprechend geändert.
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird in Übereinstimmung mit dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 24. Oktober 2006 Für die Kommission Neelie KROES Mitglied der Kommission
1 ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1 . Verordnung geändert durch die Beitrittsakte von 2003.
2 ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1 .
3 ABl. C 54 vom 4.3.2006, S. 13 .
In Teil III des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 werden Blatt 4 und 5 des Fragebogens durch folgenden Text ersetzt:
Text von Bild „TEIL III.4 FRAGEBOGEN ZU REGIONALBEIHILFEN Dieser Fragebogen muss für die Anmeldung von Beihilferegelungen oder Ad-hoc-Beihilfen verwendet werden, die von den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007—2013 erfasst werden (Regionalbeihilfeleitlinien) ( 1 ). Er gilt jedoch nicht für die Anmeldung von neuen Fördergebietskarten für den Zeitraum 2007—2013. Transparente Investitionsbeihilferegelungen, die in den Geltungsbereich der Freistellungsverordnung für regionale Investitionsbeihilfen fallen, sind nicht anmeldepflichtig. Daher werden die Mitgliedstaaten gebeten, genau anzugeben, worauf sich ihre Anmeldung bezieht; falls eine Regelung sowohl transparente als auch nichttransparente Formen von Investitionsbeihilfen umfasst, sind lediglich nichttransparente Investitionsbeihilfen anzumelden. Im Falle von Ad-hoc-Beihilfen (d. h. Beihilfen, die außerhalb bestehender Beihilferegelungen gewährt werden) müssen die Mitgliedstaaten nachweisen, dass das Vorhaben zu einer kohärenten Regionalentwicklungsstrategie beiträgt und gemessen an seiner Art und seinem Umfang nicht zu unzumutbaren Wettbewerbsverzerrungen führt. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten nachzuweisen haben, dass sich die Beihilfe nicht zu sehr auf einen bestimmten Wirtschaftszweig konzentriert und keine nachteiligen sektoralen Auswirkungen hat. Für die Anmeldung regionaler Investitionsbeihilfen zugunsten großer Investitionsvorhaben im Sinne von Abschnitt 4.3 der Regionalbeihilfeleitlinien ist ein anderer Fragebogen (Teil III.5) zu verwenden. 1. Beihilferegelung oder Ad-hoc-Beihilfe Die Regelung oder Ad-hoc-Beihilfe bezieht sich auf 1.1. Erstinvestitionen Die Beihilfe errechnet sich als Prozentsatz der förderfähigen materiellen und immateriellen Investitionskosten Die Beihilfe errechnet sich als Prozentsatz der prognostizierten Lohnkosten der einzustellenden Beschäftigten Betriebsbeihilfen Beihilfe für neu gegründete Kleinunternehmen Kombination beider 1.2. Die Beihilfe wird: automatisch gewährt, sofern die Voraussetzungen der Regelung erfüllt sind nach dem Ermessen der Bewilligungsbehörden Wird die Beihilfe auf Ermessensbasis gewährt, legen Sie bitte eine kurze Beschreibung der angewandten Kriterien und eine Kopie der für die Gewährung der Beihilfe geltenden Verwaltungsbestimmungen bei: 1.3. Werden die Obergrenzen gemäß der zum Zeitpunkt der Beihilfegewährung geltenden Fördergebietskarte eingehalten, einschließlich der Bestimmungen für Beihilfen zugunsten großer Investitionsvorhaben (Abschnitt 4.3 der Regionalbeihilfeleitlinien)? ja nein Wird in der Regelung auf die geltende Fördergebietskarte Bezug genommen? ja nein ( 1 ) Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007—2013 (ABl. C 54 vom 4.3.2006, S. 13). Text von Bild 2. Beihilfen für Erstinvestitionen 2.1. Erstreckt sich die Regelung auf Investitionen in Sachanlagen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen bei Errichtung einer neuen Betriebsstätte? Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte? Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte auf neue, zusätzliche Produkte? einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte? Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Aktiva durch einen unabhängigen Investor, wenn die Betriebsstätte geschlossen wurde oder andernfalls geschlossen worden wäre? 2.2. Wenn Beihilfen auf der Grundlage der materiellen oder immateriellen Investitionskosten oder im Falle einer Übernahme der Erwerbskosten bemessen werden, ist eine Klausel enthalten, wonach der Empfänger einen Eigenbeitrag von mindestens 25 % der förderfähigen Gesamtkosten zu leisten hat und dieser Beitrag von jeglicher Beihilfe, auch einer De-minimis-Beihilfe, frei ist? ja nein 2.3. Wenn die Beihilfe automatisch nach objektiven Kriterien auf einer Rechtsgrundlage gewährt wird, die den Empfängern einen Anspruch auf den Erhalt der Beihilfe verleiht, schließt die Regelung die Gewährung von Beihilfe für Vorhaben aus, die bereits vor Inkrafttreten der Rechtsgrundlage angelaufen sind? ja nein Wenn die Beihilfe nicht automatisch gewährt wird, sieht die Regelung vor, dass die Beihilfe beantragt werden muss, bevor mit den Arbeiten begonnen wird und müssen die zuständigen Behörden schriftlich unter dem Vorbehalt des Endergebnisses einer detaillierten Prüfung bestätigen, dass das Vorhaben die in der Regelung vorgesehenen Förderwürdigkeitsbedingungen erfüllt (siehe Rdnr. 38 der Regionalbeihilfeleitlinien)? ja nein Hat die zuständige Behörde im Falle einer Ad-hoc-Beihilfe vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Absichtserklärung zur Gewährung der Beihilfe abgegeben, die von der Genehmigung der Maßnahme durch die Kommission abhängig war? ja nein Wird eine der vorstehend unter Punkt 2.3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sind die Gründe dafür zu erläutern und ist anzugeben, wie die Behörden diesen notwendigen Anforderungen entsprechen wollen: 2.4. Wie hoch sind die im Rahmen der Regelung oder der Ad-hoc-Beihilfe vorgesehenen Bruttobeihilfeintensitäten? Anhand welcher Bezugsgrößen lassen sich die Beihilfeintensitäten errechnen? 2.4.1. Zuschüsse Nominalbetrag (abgezinster) Gegenwartswert Text von Bild 2.4.2. Steuerliche Maßnahmen Wie wird der abgezinste Steuerwert auf welche Beihilfeintensität begrenzt? 2.4.3. Zinsgünstige, öffentliche Darlehen Maximale Laufzeit des Darlehens: Maximaler Anteil (Darlehensbetrag als Prozentsatz der förderfähigen Investitionskosten): Maximale tilgungsfreie Zeit: Mindestzinssatz: Ist das Darlehen in marktüblicher Form besichert, wie private Banken dies verlangen würden? ja nein Wenn ja, in welchem Umfang? Wie hoch ist die erwartete Ausfallquote nach Kategorie der Begünstigten? Wird der Zinssatz bei besonderen Risiken erhöht? ja nein Ist der Zinssatz fix, variabel, ertragsabhängig oder eine Kombination dieser Optionen? Sind die Darlehen nachrangig? ja nein 2.4.4. Zinsvergütung Maximaler Abschlag: Maximaler Anteil (Darlehensbetrag als Prozentsatz oder Anteil der förderfähigen Investitionskosten): Maximale tilgungsfreie Zeit: Laufzeit des Darlehens: Text von Bild 2.4.5. Bürgschaftsregelungen Für welche Arten von Darlehen dürfen Bürgschaften erteilt werden? Machen Sie Angaben zur Methode und den Parametern für die Errechnung des Subventionsäquivalents der Bürgschaft (Laufzeit, Anteil und Höhe). Welche Entgelte hat der Staat der Bank zu zahlen? Welche Ausfallquote wird erwartet, aufgeschlüsselt nach Kategorie der Begünstigten? Wie hoch ist die maximale Absicherung (in Prozent) eines Darlehens durch die Bürgschaft? Welches sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Bürgschaften? 2.4.6. Öffentliche Beteiligungen Geben Sie an, ob die Regelung Beihilfen in Form öffentlicher Beteiligungen einschließt: Inwieweit weicht die öffentliche Beteiligung vom Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers ab? Machen Sie Angaben zur Berechnung des Beihilfeelements der öffentlichen Beteiligung: 2.4.7. Sonstige 2.5. Sind Ersatzinvestitionen von der Regelung ausgenommen? ja nein Falls nicht, machen Sie die entsprechenden Angaben in Abschnitt 3, der sich mit Betriebsbeihilfen befasst. 2.6. Ist die Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten ( 1 ) und/oder für die finanzielle Restrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten von der Regelung ausgenommen? ja nein ( 1 ) Gemäß der Definition in den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2). Text von Bild 2.7. Berechnung von Investitionsbeihilfen als Prozentsatz der förderfähigen Kosten materieller und immaterieller Investitionen Betreffen die förderfähigen Kosten: 2.7.1. Materielle Anlagewerte Der Wert der Investition wird anhand folgender Größen errechnet ( 1 ): Grundstücke Gebäude Anlagen/Maschinen (Ausrüstungen) Aktiva im Falle einer Übernahme Geben Sie eine kurze Beschreibung: Sind die erworbenen Vermögenswerte neu, außer im Falle von KMU oder Übernahmen? ja nein Bitte angeben: Wird sichergestellt, dass in der Vergangenheit gewährte Beihilfen für den Erwerb von Vermögenswerten im Falle einer Übernahme vor dem Kauf berücksichtigt/abgezogen werden (siehe Rdnr. 54 der Regionalbeihilfeleitlinien)? ja nein Bitte angeben: Wie wird sichergestellt, dass Transaktionen im Falle von Übernahmen zu Marktkonditionen erfolgen? Sind die Kosten für den Erwerb von Vermögenswerten — außer Grundstücke und Gebäude — im Wege des Finanzierungsleasings in die förderfähigen Aufwendungen einbezogen? ja nein Enthält der Leasingvertrag eine Verpflichtung, die Vermögenswerte — außer Grundstücke und Gebäude — nach Vertragsablauf zu erwerben? ja nein ( 1 ) Im Verkehrssektor sind die Ausgaben für den Erwerb von Beförderungsmitteln (bewegliche Aktiva) von der Förderung ausgenommen. Text von Bild Läuft für Grundstücke und Gebäude der Leasingvertrag mindestens fünf Jahre nach dem voraussichtlichen Abschlusstermin des Investitionsvorhabens bei großen Unternehmen bzw. drei Jahre bei KMU weiter? ja nein Wird eine dieser Fragen unter Punkt 2.7 mit nein beantwortet, ist anzugeben, wie die Behörden die Anforderungen erfüllen wollen: 2.7.2. Immaterielle Anlagewerte Der Wert der Investition wird errechnet anhand der Ausgaben für den Technologietransfer durch den Erwerb von: Patentrechten Lizenzen Know-how Nichtpatentiertem technischem Fachwissen Geben Sie eine kurze Beschreibung: Enthält die Regelung eine Klausel, wonach die Ausgaben für förderfähige immaterielle Investitionen im Falle von Großunternehmen nicht mehr als 50 % der gesamten förderfähigen Investitionsaufwendungen für das Vorhaben betragen dürfen? ja nein Ist dafür gesorgt, dass förderfähige immaterielle Anlagewerte: ausschließlich in dem durch Regionalbeihilfen begünstigten Unternehmen verwendet werden? als abschreibungsfähige Aktivposten angesehen werden? von Dritten zu Marktbedingungen erworben werden? den Aktiva des Unternehmens zugeordnet sind und in der beihilfebegünstigten Betriebsstätte mindestens fünf Jahre im Falle von Großunternehmen und drei Jahre im Falle von KMU verbleiben? Sollte eine dieser Bedingungen nicht ausdrücklich in der Regelung vorgesehen sein, erläutern Sie die Gründe dafür und wie die Behörden die Anforderungen erfüllen wollen: Text von Bild Bezieht die Regelung in die förderfähigen Aufwendungen von KMU die mit der Investition verbundenen Kosten für vorbereitende Studien und Beratungstätigkeiten mit ein? ja nein Sieht die Regelung eine Begrenzung der Beratungskosten für KMU auf eine Beihilfeintensität bis zu 50 % der tatsächlich entstandenen Kosten vor? ja nein 2.7.3. Wie wird sichergestellt, dass Beihilfen für Erstinvestitionen (sowohl materielle als auch immaterielle Anlagewerte) nur vergeben werden, wenn die Investition mindestens fünf Jahre im Falle von Großunternehmen und drei Jahre im Falle von KMU in der Betriebsstätte des Regionalbeihilfenempfängers verbleibt? 2.8. Auf Grundlage der Lohnkosten bemessene Investitionsbeihilfe 2.8.1. Gewährleistet die Maßnahme, dass auf Grundlage der Lohnkosten bemessene Beihilfe an eine Erstinvestition gebunden ist? ja nein 2.8.2. Bietet die Maßnahme die Gewähr, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen zu einer Nettozunahme der Beschäftigten in dem Unternehmen führt, verglichen mit dem Durchschnitt in den vorhergehenden zwölf Monaten nach Abzug der Arbeitsplätze, die in demselben Unternehmen während des Zwölfmonatszeitraums verloren gegangen sind? ja nein 2.8.3. Wie wird sichergestellt, dass die förderfähigen Ausgaben die für die angestellte Person während eines Zeitraums von zwei Jahren anfallenden Lohnkosten nicht überschreiten? 2.8.4. Gewährleistet die Maßnahme, dass die Arbeitsplätze innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vorhabens besetzt werden? ja nein 2.8.5. Gewährleistet die Maßnahme, dass die geschaffenen Arbeitsplätze ab dem Zeitpunkt ihrer Besetzung für mindestens fünf Jahre (drei Jahre bei KMU) in dem betreffenden Gebiet verbleiben? ja nein Sollte eine der vorstehend unter Punkt 2.8 gestellten Fragen mit nein beantwortet werden, erläutern Sie, wie die Behörden diese notwendigen Bedingungen erfüllen wollen: Text von Bild 3. Betriebsbeihilfen 3.1. Welcher direkte Zusammenhang besteht zwischen der Gewährung von Betriebsbeihilfen und deren Beitrag zur Regionalentwicklung? 3.2. Welche Strukturnachteile sollen mit den Betriebsbeihilfen behoben werden? 3.3. Wie wird gewährleistet, dass Art und Höhe der Betriebsbeihilfe in einem angemessenen Verhältnis zu den auszugleichenden Nachteilen stehen? 3.4. Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit die Betriebsbeihilfe schrittweise abgebaut und zeitlich begrenzt wird? 3.5. Steht die Betriebsbeihilferegelung allen Wirtschaftszweigen offen? ja nein 3.6. Soll die Regelung zusätzliche Beförderungs- oder Beschäftigungskosten ausgleichen? ja nein 3.7. Wird eine der vorstehenden Fragen (3.5-3.6) mit nein beantwortet, wie wird gewährleistet, dass die Vorgaben in Rdnr. 78 der Regionalbeihilfeleitlinien eingehalten werden? 3.8. Schließt die Regelung Betriebsbeihilfen zur Förderung von Ausfuhren aus? ja nein Spezifische Fragen zu Gebieten in äußerster Randlage oder Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte bzw. den am dünnsten besiedelten Gebieten 3.9. Werden Betriebsbeihilfen nicht schrittweise abgebaut oder zeitlich begrenzt, ist anzugeben, ob folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 3.9.1. Kommt die Beihilfe einem Gebiet in äußerster Randlage oder einem Gebiet mit niedriger Bevölkerungsdichte bzw. einem der am dünnsten besiedelten Gebiete zugute? ja nein 3.9.2. Soll die Beihilfe teilweise die Beförderungsmehrkosten ausgleichen? ja nein Weisen Sie die Mehrkosten nach und erläutern Sie, wie deren Höhe berechnet wird ( 1 ). Insbesondere ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen in Rdnr. 81 der Regionalbeihilfeleitlinien eingehalten werden. Geben Sie den Beihilfehöchstbetrag (Beihilfe je beförderte Person/km oder Beihilfe je t/km) und den Prozentsatz der von der Beihilfe abgedeckten Mehrkosten an: ( 1 ) In der Beschreibung ist anzugeben, wie gewährleistet werden soll, dass die Beihilfe nur für die Mehrkosten zur Beförderung der Güter innerhalb der Landesgrenzen verwendet wird; die Beihilfe darf in keinem Fall eine Ausfuhrbeihilfe sein, die Mehrkosten müssen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichsten Verkehrsmittels und des kürzesten Weges zwischen dem Produktions-/Verarbeitungsort und den Absatzmärkten berechnet und dürfen nicht für die Beförderung der Erzeugnisse von Unternehmen gewährt werden, für deren Standort keine Alternative besteht. Text von Bild 3.9.3. Soll die Beihilfe in Gebieten in äußerster Randlage die Mehrkosten ausgleichen, die bei einer Wirtschaftstätigkeit aufgrund der Faktoren nach Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag entstehen? ja nein Geben Sie die Höhe der Mehrkosten und das Berechnungsverfahren an: Wie lässt sich die Verbindung zwischen den Mehrkosten und den in Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag genannten Faktoren herstellen? 3.9.4. Soll die Beihilfe die fortdauernde Entvölkerung der am dünnsten besiedelten Gebiete verhindern oder verringern? ja nein Wie lässt sich nachweisen, dass die geplante Beihilfe notwendig und angemessen ist, um die fortdauernde Entvölkerung zu verhindern oder zu verringern und die Handelsbedingungen nicht in einer Weise beeinträchtigt werden, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft? 4. Beihilfen für neu gegründete kleine Unternehmen Angaben zu den Begünstigten 4.1. Handelt es sich bei den Begünstigten zum Zeitpunkt der Beihilfegewährung um kleine Unternehmen im Sinne von Artikel 2 des Anhangs I der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission ( 1 )? ja nein 4.2. Muss die Bewilligungsbehörde nachprüfen, ob alle Begünstigten eigenständige Unternehmen im Sinne von Artikel 3 des Anhangs I der Empfehlung 2003/361/EG sind? ja nein 4.3. Gewährleistet die Regelung, dass Beihilfen nur kleinen Unternehmen gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Beihilfegewährung seit weniger als fünf Jahren bestehen? ja nein 4.4. Beschreiben Sie, welche Vorkehrungen getroffen werden, um einen Missbrauch der Beihilfe auszuschließen, indem bestehende Betriebe absichtlich stillgelegt und wieder neu gegründet werden, um diese Art von Beihilfe zu erhalten: Räumlicher Anwendungsbereich der Regelung 4.5. Ist die Beihilferegelung ausschließlich auf Fördergebiete beschränkt? ja nein ( 1 ) ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36. Text von Bild 4.6. Üben die Begünstigten ihre Wirtschaftstätigkeit in den folgenden Gebieten aus (Angabe entsprechend der Gebietsbezeichnung in der Fördergebietskarte): Sämtliche Fördergebiete des betreffenden Mitgliedstaates ja nein Gebiet(e) nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a ja nein Angabe des Gebiets/der Gebiete (NUTS): Gebiet(e) nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c ja nein Angabe des Gebiets/der Gebiete (NUTS): Förderfähige Ausgaben 4.7. Sind Rechtsanwalts-, Beratungs- und Verwaltungskosten, die in direktem Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen, in die förderfähigen Ausgaben einbezogen? ja nein Wenn ja, bitte angeben: 4.8. Beschränken sich die förderfähigen Kosten strikt auf jene Aufwendungen, die innerhalb der fünf ersten Jahre nach Gründung des Unternehmens entstanden sind und innerhalb dieser fünf Jahre auf die Zeit, in der das Unternehmen als kleines Unternehmen im Sinne der Artikel 2 und 3 des Anhangs I der Empfehlung 2003/361/EG zu qualifizieren ist? ja nein 4.9. Geben Sie bitte an, welche der folgenden Kosten in die förderfähigen Ausgaben einbezogen sind: Zinsen für Fremdkapital Dividende auf eingesetztes Eigenkapital, die nicht über dem Referenzzinssatz liegt Gebühren für Miete von Produktionsanlagen und Ausrüstung Kosten für Energie, Wasser und Heizung Steuern (mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und der Steuern auf Unternehmenseinkünfte) Bitte angeben: Verwaltungsabgaben Bitte angeben: Abschreibung Gebühren für den Mietkauf von Produktionsanlagen und -ausrüstung Text von Bild Lohnkosten Sind die Sozialabgaben in die Lohnkosten einbezogen? ja nein Können Sie in Bezug auf Abschreibungen, Gebühren für den Mietkauf von Produktionsanlagen und ausrüstungen oder die Lohnkosten bestätigen, dass die zugrunde liegenden Investitionen oder Arbeitsplatzschaffungs- und Einstellungsmaßnahmen nicht anderweitig mit Beihilfen unterstützt werden? ja nein Beihilfeintensitäten 4.10. Welche Beihilfeintensität ist für förderfähige Ausgaben vorgesehen, die in den ersten drei Jahren nach Gründung des Unternehmens entstehen, bzw. für unmittelbar mit der Unternehmensgründung verbundene Aufwendungen? … % in Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a … % in Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c 4.11. Welche Beihilfeintensität ist für förderfähige Ausgaben vorgesehen, die im vierten und fünften Jahr nach Gründung des Unternehmens entstehen? … % in Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a … % in Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c 4.12. Wird die Beihilfeintensität um 5 Prozentpunkte erhöht, wie in Rdnr. 89 der Regionalbeihilfeleitlinien ausgeführt? ja nein Wenn ja, bitte angeben: In Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a mit einem BIP ( 1 ) von weniger als 60 % des Gemeinschafts-Durchschnitts ja nein In dünn besiedelten Gebieten mit weniger als 12,5 Einwohner/km 2 ja nein In Inseln mit weniger als 5 000 Einwohnern ja nein In anderen durch eine ähnliche Isolierung wie Inseln geprägten Gebieten mit weniger als 5,000 Einwohnern ja nein Bitte die Region(en) angeben: 4.13. Verfügen die Begünstigten über Betriebsstätten in Gebieten mit unterschiedlichem Förderstatus (Artikel 87 Absatz 3 Buchstaben a oder c, Nichtfördergebiete oder Gebiete gemäß 4.12) ist anzugeben, wie gewährleistet werden soll, dass die Beihilfeintensitäten oder etwaige Aufschläge korrekt angewandt werden: Beihilfebetrag 4.14. Ist der maximale Beihilfebetrag für Begünstigte in Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a auf 2 Mio. EUR je Unternehmen und in Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c auf 1 Mio. EUR je Unternehmen begrenzt? ja nein 4.15. Ist der jährliche Beihilfebetrag auf 33 % der oben genannten Höchstbeträge begrenzt? ja nein ( 1 ) Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftstandard (KKS). Text von Bild 4.16. Beschreiben Sie, auf welche Weise und in welcher Form die Beihilfe dem begünstigten Unternehmen gewährt wird (z. B. Zuschuss, Darlehen, usw.) und erläutern Sie eingehend, wie die Beihilfeintensitäten und die Beihilfehöchstbeträge berechnet werden, insbesondere bei nichttransparenten Beihilfeformen: Kumulierung 4.17. Kann auf Grundlage derselben förderfähigen Kosten irgendeine weitere Form öffentlicher Förderung in Bezug auf Zinsen für Fremdkapital, Dividenden auf eingesetztes Eigenkapital, Gebühren für Miete von Produktionsanlagen und -ausrüstung, Energie, Wasser, Heizung und Steuern (mit Ausnahme der Mehrwert- und Unternehmensteuer) gewährt werden? ja nein Wenn ja, ist zu beschreiben, wie gewährleistet wird, dass die Obergrenzen für den Beihilfebetrag je Unternehmen insgesamt und pro Jahr sowie die Beihilfeintensitäten eingehalten werden: 5. Anwendungsbereich der Regelung oder Ad-hoc-Beihilfe 5.1. Gilt die Beihilferegelung für alle Wirtschaftszweige? ja nein Ist die Beihilferegelung auf einen bestimmten Wirtschaftszweig ausgerichtet? ja nein Wenn ja, bitte erläutern. 5.2. Gilt die Maßnahme für die Erzeugung der in Anhang I zum EG-Vertrag genannten landwirtschaftlichen Erzeugnisse? ja nein Gilt die Regelung für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Sinne des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor ( 1 ) oder eines nachfolgenden Gemeinschaftsrahmens? ja nein 5.3. Gilt die Regelung für den Verkehrssektor? ja nein Wenn ja, Transportdienste Seetransport Lufttransport Straßentransport Schienentransport Nahverkehr Binnenschifffahrt kombinierter Transport ( 1 ) ABl. C 28 vom 1.2.2000, S. 2. Berichtigung im ABl. C 232 vom 12.8.2000, S. 17. Text von Bild Management von Verkehrsinfrastruktur Hafeninfrastruktur Flughafeninfrastruktur Straßeninfrastruktur Eisenbahninfrastruktur Nahverkehrsinfrastruktur Binnenschifffahrtsinfrastruktur Überwachung Wird der Jahresbericht jede Einzelbeihilfe, die unter eine der oben genannten Kategorien fällt, einschließlich ihrer Höhe und des Begünstigten aufzeigen? ja nein 5.4. Gilt die Regelung für den Schiffbau? ja nein 5.5. Beachtet die Regelung besondere Bestimmungen wie das Beihilfeverbot für den Stahlsektor ( 1 ) und/oder die Kunstfaserindustrie ( 2 )? ja nein 5.6. Beachtet die Regelung die in Abschnitt 4.3 der Regionalbeihilfeleitlinien vorgesehene Einzelanmeldepflicht für Beihilfen zugunsten großer Investitionsvorhaben ( 3 )? ja nein 6. Kumulierung 6.1. Kann eine Regionalbeihilfe im Rahmen einer Regelung mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, ist jeweils anzugeben, wie gewährleistet wird, dass die Kumulierungsvorschriften in Abschnitt 4.4 der Regionalbeihilfeleitlinien eingehalten werden. 6.2. Ist sichergestellt, dass regionale Investitionsbeihilfen nicht mit einer De-minimis-Förderung für dieselben förderfähigen Ausgaben kumuliert werden, um die in der genehmigten Fördergebietskarte festgelegte Obergrenze zu umgehen? ja nein 6.3. Wird die für das betreffende Gebiet festgelegte Obergrenze eingehalten, wenn auf der Grundlage (materieller oder immaterieller) Investitionskosten bemessene Beihilfen mit auf der Grundlage von Lohnkosten bemessenen Beihilfen verbunden werden? ja nein 7. Transparenz 7.1. Schließt die Regelung Vorhaben aus, für die förderfähige Ausgaben vor Veröffentlichung der endgültigen Fassung der Regelung im Internet angefallen sind (siehe Rdnr. 108 der Regionalbeihilfeleitlinien)? ja nein 8. Sonstige Angaben Geben Sie an dieser Stelle alle weiteren Informationen (z. B. Auswirkungen auf oder Nutzen für die Umwelt) an, die nach Ihrer Ansicht für die Würdigung der betreffenden Maßnahme(n) gemäß den Regionalbeihilfeleitlinien von Belang sind. ( 1 ) Im Sinne von Anhang I der Regionalbeihilfeleitlinien. ( 2 ) Im Sinne von Anhang II der Regionalbeihilfeleitlinien. ( 3 ) Für Beihilfen zugunsten großer Investitionsvorhaben ist ein besonderer Fragebogen (Teil III.5) auszufüllen. . Text von Bild TEIL III.5 FRAGEBOGEN ZU REGIONALBEIHILFEN FÜR GROSSE INVESTITIONSVORHABEN Dieser Fragebogen ist für die Anmeldung jeder regionalen Investitionsbeihilfe zu verwenden, die den Schwellenwert in Randnummer 64 der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007—2013 überschreitet und einzeln anzumelden ist. Für Ad-hoc-Beihilfen (außerhalb bestehender Regelungen gewährte Beihilfen) ist auch der Fragebogen zu Regionalbeihilfen (Teil III.4) auszufüllen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten nachweisen, dass das Vorhaben zu einer kohärenten Regionalentwicklungsstrategie beiträgt und gemessen an seiner Art und seinem Umfang nicht zu unzumutbaren Wettbewerbsverzerrungen führt. Des Weiteren muss nachgewiesen werden, dass sich die Beihilfe nicht zu sehr auf einen bestimmten Wirtschaftszweig konzentriert und keine nachteiligen sektoralen Auswirkungen hat. Werden die einschlägigen Schwellenwerte gemäß Randnummer 68 der Regionalbeihilfeleitlinien erreicht, behält sich die Kommission das Recht vor, weitere Angaben anzufordern. Ergänzend dazu hat der Mitgliedstaat Folgendes mitzuteilen: Teil I. Allgemeine Angaben Teil II. Zusammenfassung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Ebenfalls vorzulegen sind die Investitionsvereinbarung, der Beihilfevertrag (Entwurf) sowie andere einschlägige Unterlagen (im Falle einer Ad-hoc-Beihilfe die Absichtserklärung), um den Nachweis zu erbringen, dass die Gewährung der Beihilfe in Einklang mit den allgemeinen Bestimmungen der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007—2013 und jedweder einschlägigen Beihilferegelung steht. Werden die Beträge in Euro oder andere Währungen umgerechnet, ist der angenommene Wechselkurs anzugeben. Außerdem ist stets anzugeben, ob es sich um nominale oder abgezinste Beträge handelt. 1. Zusätzliche Angaben zu den Begünstigten 1.1. Struktur des investierenden Unternehmens/der investierenden Unternehmen: 1.1.1. Identität des Beihilfeempfängers/der Beihilfeempfänger: 1.1.2. Falls die Rechtspersönlichkeit des Beihilfeempfängers eine andere ist als die des Unternehmens, das das Vorhaben finanziert oder dem die Beihilfe ausgezahlt wird, machen Sie nähere Angaben hierzu: 1.1.3. Geben Sie eine ausführliche Beschreibung der Beziehungen zwischen dem begünstigten Unternehmen, der Unternehmensgruppe, zu der es gehört, und anderen verbundenen Unternehmen, einschließlich Gemeinschaftsunternehmen. 1.2. Zu dem/den investierenden Unternehmen sind für die letzten drei Geschäftsjahre folgende Daten (auf Konzernebene) vorzulegen: 1.2.1. Umsatz weltweit, im EWR und im jeweiligen Mitgliedstaat: 1.2.2. Bereinigter Betriebsertrag, Ertrag aus investiertem Kapital und Cashflow: 1.2.3. Zahl der Beschäftigten weltweit, im EWR und im jeweiligen Mitgliedstaat: 1.2.4. Geprüfte Abschlüsse und Jahresbericht(e) für die letzten drei Jahre: 1.3. Wird die Investition an einem schon bestehenden Standort vorgenommen, sind für dieses bestehende Werk folgende Daten zu den letzten drei Geschäftsjahren vorzulegen: 1.3.1. Worldwide turnover, EEA turnover, turnover in Member State concerned: Text von Bild 1.3.2. Bereinigtes Betriebsergebnis, Ertrag aus investiertem Kapital und Cashflow: 1.3.3. Beschäftigung: 1.3.4. Beihilferechtliche Vorgeschichte — Hat der Begünstigte in den letzten drei Jahren eine Beihilfe für andere Investitionen am selben Standort (Werk) erhalten? ja nein Wenn ja, bitte angeben: 1.4. Unternehmen in Schwierigkeiten Kommt die Beihilfe einem Unternehmen in Schwierigkeiten ( 1 ) zugute oder wird sie zur finanziellen Restrukturierung eines Unternehmens in Schwierigkeiten verwendet? ja nein Wenn ja, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten Anwendung finden. 2. Beihilfe 2.1. Form der Beihilfe Geben Sie eine genaue Beschreibung der einzelnen Beihilfeformen: 2.2. Betrag der Beihilfe Für jede Beihilfeform sind folgende Angaben zu machen: 2.2.1. Nominaler und abgezinster Förderbetrag: 2.2.2. Vollständiger Zeitplan für die Auszahlung der geplanten Beihilfe: Wird die Beihilfe in Form einer Befreiung von in der Zukunft zu entrichtenden Steuern gewährt, ist anzugeben, wie der abgezinste Beihilfebetrag begrenzt wird: 2.2.3. Anwendbare bestehende Beihilferegelung(en) einschließlich Titel, Beihilfenummer und Verweis auf Genehmigung durch die Kommission, Vorlage nach dem Interimsverfahren oder ergänzende Informationen entsprechend einer Gruppenfreistellungsverordnung: 2.2.4. Wurde der Beihilfeantrag vor Beginn der Projektarbeiten eingereicht und haben die zuständigen Behörden schriftlich unter dem Vorbehalt des Endergebnisses einer detaillierten Prüfung bestätigt, dass das Vorhaben die in der Regelung vorgesehenen Förderwürdigkeitsbedingungen erfüllt? ja nein Wenn nein, bitte erläutern: 2.3. Merkmale 2.3.1. Sind einige Maßnahmen des Beihilfepakets noch nicht festgelegt worden? ja nein Wenn ja, bitte ausführen und angeben, wie der abgezinste Gesamtbetrag der Beihilfe begrenzt wird: ( 1 ) Im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2). Text von Bild 2.3.2. Erläutern Sie, welche der oben genannten Maßnahmen keine staatliche Beihilfe darstellen und weshalb: 2.3.3. Wie wird sichergestellt, dass die Beihilfe nur unter der Bedingung gewährt wird, dass die Investition oder durch die Investition geschaffene Stellen im Falle von Großunternehmen während einer Mindestdauer von fünf Jahren und im Falle von KMU während einer Mindestdauer von drei Jahren im betreffenden Gebiet verbleiben bzw. aufrechterhalten werden? 2.4. Finanzierung aus Gemeinschafts- und sonstigen Mitteln 2.4.1. Sollen einige der oben genannten Maßnahmen aus Gemeinschaftsmitteln (Europäische Investitionsbank, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung usw.) kofinanziert werden? Bitte erläutern. 2.4.2. Ist vorgesehen, bei anderen europäischen oder internationalen Institutionen zusätzliche Fördermittel für das gleiche Vorhaben zu beantragen? ja nein Wenn ja, in welcher Höhe? 2.5. Berichterstattung Bitte bestätigen Sie, dass der Kommission folgende Unterlagen vorgelegt werden: innerhalb von zwei Monaten nach Gewährung der Beihilfe ein Exemplar des Beihilfevertrags zwischen der Bewilligungsbehörde und dem Begünstigten; auf Fünfjahresbasis ab Genehmigung der Beihilfe durch die Kommission ein Zwischenbericht (einschließlich Angaben zu den ausgezahlten Beihilfebeträgen, der Erfüllung des Beihilfevertrags und etwaigen anderen Investitionsvorhaben, die am gleichen Standort/im gleichen Werk durchgeführt wurden); innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der letzten Beihilfetranche gemäß dem notifizierten Auszahlungsplan ein ausführlicher Abschlussbericht. 3. Gefördertes Vorhaben 3.1. Zeitrahmen Geben Sie den geplanten Termin für den Beginn und den Abschluss des Investitionsvorhabens an und in welchem Jahr die volle Produktionskapazität erreicht werden soll, erforderlichenfalls für jedes der unter das Investitionsvorhaben fallenden Produkte. 3.2. Beschreibung des Vorhabens 3.2.1. Geben Sie die Art des Vorhabens an. Handelt es sich um eine neue Betriebsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte auf neue, zusätzliche Produkte, eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte oder um Anlageinvestitionen durch Übernahme der Anlagen einer Betriebsstätte durch einen unabhängigen Investor, die geschlossen worden ist oder andernfalls geschlossen worden wäre? 3.2.2. Geben Sie eine kurze Beschreibung des Vorhabens: 3.3. Aufschlüsselung der Kosten des Investitionsvorhabens 3.3.1. Spezifizieren Sie die Gesamtkosten der Investition für die gesamte Laufzeit des Vorhabens: 3.3.2. Übermitteln Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens nach Jahr und Kategorie (Grundstücke, Gebäude, Anlagen/Ausrüstung, sonstiges), erforderlichenfalls für jedes in Betracht kommende Produkt: Text von Bild 3.4. Finanzierung der Gesamtkosten Geben Sie eine ausführliche Beschreibung der Finanzierung des Vorhabens und stellen Sie dar, wie sichergestellt wird, dass mindestens 25 % der förderfähigen Kosten keinerlei öffentliche Förderung, auch keine De-minimis-Beihilfen, enthalten. 4. Merkmale des Produktes und des Marktes Gegebenenfalls sind in diesem Abschnitt alle einschlägigen Marketing- oder sonstigen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen für die Berechnung der Kapazität und des Marktanteils zu berücksichtigen (z. B. ausschließliche Vertriebslizenzen). 4.1. Produktbeschreibung 4.1.1. Welche Produkte werden nach Abschluss der Investition in dem geförderten Unternehmen hergestellt (Angabe des Prodcom-Codes bzw. bei Vorhaben im Dienstleistungssektor des CPA-Codes)? 4.1.2. Werden diese Produkte andere von dem begünstigten Unternehmen hergestellte Produkte (auf Konzernebene) ersetzen? Welche Produkte werden ersetzt? Falls die ersetzten Produkte nicht am selben Standort hergestellt werden, ist anzugeben, wo sie zurzeit hergestellt werden. Beschreiben Sie, welcher Zusammenhang zwischen der ersetzten Produktion und der anstehenden Investition besteht und nennen Sie einen diesbezüglichen Zeitplan. 4.1.3. Welche anderen Produkte können mit den gleichen neuen Anlagen (durch Flexibilität der Produktionsanlagen des begünstigten Unternehmens) zu geringen oder ohne Zusatzkosten hergestellt werden? 4.2. Betroffenes Produkt und relevanter Produktmarkt 4.2.1. Erläutern Sie, ob das Vorhaben ein Zwischenprodukt betrifft und ob ein signifikanter Anteil der Produktion nicht auf dem Markt (zu Marktbedingungen) verkauft wird. Für die Berechnung des Marktanteils und der Kapazitätserhöhung ist anzugeben, ob es sich bei dem betroffenen Produkt um das Produkt handelt, das Gegenstand des Vorhabens ist, oder um ein nachgelagertes Produkt. 4.2.2. Geben Sie die Ersatzprodukte auf der Angebotsseite und die Ersatzprodukte auf der Nachfrageseite an. Der relevante Produktmarkt umfasst das betreffende Produkt und jene Produkte, die vom Verbraucher (wegen der Merkmale des Produkts, seines Preises und seines Verwendungszwecks) oder vom Hersteller (durch die Flexibilität der Produktionsanlagen des begünstigten Unternehmens und seiner Wettbewerber) als Ersatzprodukte angesehen werden. 4.3. Angaben zum Marktanteil Beantworten Sie bitte folgende Fragen für alle betroffenen Produkte. 4.3.1. Für die Anwendung von Randnummer 68 Buchstabe a der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007–2013 geht die Kommission normalerweise davon aus, dass der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) als relevanter geografischer Markt gilt. Wird ein anderer geografischer Markt für das Produkt/die Produkte als relevant angesehen, ist dies zu begründen. 4.3.2. Liefern Sie bitte eine Schätzung aller Verkäufe des Beihilfeempfängers auf dem relevanten Markt (auf Konzernebene, in Wert und Menge), aufgeschlüsselt nach Jahren, beginnend mit dem Jahr vor Beginn der Investition bis zu dem Jahr nach Erreichung der vollen Produktionskapazität für das betreffende Produkt. Erforderlichenfalls sind diese Verkäufe nach dem betroffenen Produkt und anderen Produktkategorien aufzuschlüsseln, die von dem Beihilfeempfänger auf dem relevanten Markt abgesetzt werden. 4.3.3. Schätzen Sie den Gesamtumsatz aller Hersteller auf dem relevanten Markt (in Wert und Menge), aufgeschlüsselt nach Jahren, beginnend mit dem Jahr vor Beginn der Investition bis zu dem Jahr nach Erreichung der vollen Produktionskapazität für das betreffende Produkt. Soweit verfügbar sind Statistiken staatlicher und/oder unabhängiger Stellen beizufügen. Text von Bild 4.3.4. Erläutern Sie, welche Methodik und Preisannahmen den Schätzungen zugrunde liegen. 4.4. Marktentwicklung Beantworten Sie bitte folgende Fragen für alle betroffenen Produkte. 4.4.1. Geben Sie für jedes der letzten sechs Geschäftsjahre den sichtbaren Verbrauch ( 1 ) (in Wert und Menge) auf dem relevanten Produktmarkt im EWR an. Teilen Sie auch die Preisannahmen mit. Soweit verfügbar sind Statistiken staatlicher und/oder unabhängiger Stellen beizufügen. 4.4.2. Berechnen Sie anhand der oben genannten Angaben die mittlere jährliche Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate — CAGR) ( 2 ) des sichtbaren Verbrauchs auf dem relevanten Produktmarkt im EWR. 4.4.3. Berechnen Sie die mittlere jährliche Wachstumsrate des EWR-BIP in den letzten fünf Jahren als Compound Annual Growth Rate (CAGR) unter Verwendung von Eurostat-Daten ( 3 ) (www.eu.int/comm/eurostat/ — die Daten sind abrufbar unter folgender Adresse „Themes/Economy and finance/National accounts/Annual national accounts/GDP and main aggregates“). 4.4.4. Liegt die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs auf dem relevanten Produktmarkt im EWR in den letzten fünf Jahren unter der mittleren Jahreszuwachsrate des BIP in den vergangenen fünf Jahren? ja nein 4.5. Kapazität Beantworten Sie bitte folgende Fragen für alle betroffenen Produkte. Geht aus der Marktentwicklung nach Punkt 4.4 hervor, dass die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs auf dem relevanten Markt unter der mittleren Jahreszuwachsrate des BIP liegt, sind folgende Angaben zu machen: 4.5.1. Schätzen Sie die durch die Investition geschaffene Produktionskapazität (in Wert und Menge). 4.5.2. Schätzen Sie etwaige Veränderungen der Gesamtkapazität des Begünstigten (auf Konzernebene) im EWR, aufgeschlüsselt nach Jahren, beginnend mit dem Jahr vor Beginn und bis zu dem Jahr nach Abschluss des Vorhabens (in Menge und in Wert). Teilen Sie auch die Preisannahmen mit. Soweit verfügbar sind Statistiken staatlicher und/oder unabhängiger Stellen beizufügen. 4.5.3. Schätzen Sie den gesamten sichtbaren Verbrauch auf dem relevanten Produktmarkt im EWR, aufgeschlüsselt nach Jahren, beginnend mit dem Jahr vor Beginn und bis zu dem Jahr nach Abschluss des Vorhabens (in Menge und in Wert). Teilen Sie auch die Preisannahmen mit. Soweit verfügbar sind Statistiken staatlicher und/oder unabhängiger Stellen beizufügen. 5. Sonstige Angaben Geben Sie an dieser Stelle alle weiteren Informationen an, die nach Ihrer Ansicht für die Würdigung der Maßnahme(n) von Belang sind (z. B. Umweltrisiken oder Vorteile). ( 1 ) Der sichtbare Verbrauch ist die gesamte Produktion inklusive der Importe abzüglich der Exporte. Liegen keine Angaben zum sichtbaren Verbrauch vor, können andere relevante Daten verwendet werden. ( 2 ) Die mittlere jährliche Wachstumsrate wird folgendermaßen berechnet: [y(t) / y(t – 5)] 1/5 – 1. ( 3 ) Hierzu kann EU-25 stellvertretend für den EWR verwendet werden.“
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