0.110.035.56•Kundmachung vom 19. Juni 2007 des Beschlusses Nr. 70/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
0.110.035.56Decree19.06.2007
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 29. April 2005
Zustimmung des Landtags: 22. September 2005
Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41 1 , in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 70/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.
Der vollständige Wortlaut der EWR-Rechtsvorschriften, auf die im Beschluss Nr. 70/2005 Bezug genommen wird, wird in der EWR-Rechtssammlung kundgemacht. Die EWR-Rechtssammlung steht in der Regierungskanzlei zu Amtsstunden sowie in der Landesbibliothek zur Einsichtnahme zur Verfügung.
zur Änderung des Anhangs XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-Abkommens
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf Art. 98,
in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Anhang XXII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 176/2004 vom 3. Dezember 2004 2 geändert. 2. Die Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote 3 ist in das Abkommen aufzunehmen -
beschliesst:
In Anhang XXII des Abkommens wird nach Nummer 10c (Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates) folgende Nummer eingefügt:
"10d. 32004 L 0025: Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote ( ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 12 )."
Der Wortlaut der Richtlinie 2004/25/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Dieser Beschluss tritt am 30. April 2005 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen 4 .
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
{
"legislation": {
"lgbiNo": "2007.144",
"htmlUrl": "https://www.gesetze.li/konso/html/2007144000",
"lrNumber": "0.110.035.56",
"sourceUrl": "https://www.gesetze.li/konso/2007144000"
},
"content": {
"lgbiNo": "2007.144",
"lrNumber": "0.110.035.56"
}
}