Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 14. Juni 2024
Zustimmung des Landtags: 7. November 2025 1
Inkrafttreten: 21. April 2026
Präambel
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 14. Juni 2024
bei der Europäischen Union
Europäische Kommission
Generalsekretariat, SG.B.2
200, Rue de la Loi
1049 Brüssel
Belgien
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation der Kommission vom 17. Mai 2024, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedsstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags, erstellt wurden, und in der die folgenden Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates notifiziert wurden:
Gemäss Art. 5 Abs. 2 des Protokolls und unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Liechtenstein informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union das Generalsekretariat der Kommission der Europäischen Union, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt der Rechtsakte, welche der oben genannten Notifikation der Kommission beigelegt waren und Teil dieser Antwortnoten sind, akzeptiert und in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird. Gemäss Art. 5 Abs. 3 des Protokolls wird das Fürstentum Liechtenstein dem Generalsekretariat der Kommission der Europäischen Union unverzüglich die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen notifizieren.
Dieser Notenaustausch wird zum Zeitpunkt der Notifikation durch das Fürstentum Liechtenstein über die Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Kraft treten.
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.