Gemäss Art. 3 und 13 der Verfassung übernehme Ich als Fürst Hans-Adam II. die Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Gleichzeitig beurkunde Ich, dass Ich das Fürstentum in Gemässheit der Verfassung und der übrigen Gesetze regieren, seine Integrität erhalten und die landesfürstlichen Rechte unzertrennlich und in gleicher Weise beobachten werde.