Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
210.121•Hofdekret vom 22. August 1836 JGS. Nr. 151, zu § 1480 ABGB
210.121Decree22.08.1836
Die im § 1480 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches festgesetzte Verjährungsfrist ist auch für Pachtzinse oder Pachtschillinge und für Verzugszinsen gültig.
Dieser Erlass wurde im Amtlichen Sammelwerk (ASW), gestützt auf das Gesetz vom 5. Oktober 1967 über die Bereinigung der vor dem 1. Januar 1863 erlassenen Rechtsvorschriften, LGBl. 1967 Nr. 34 , publiziert. ↩
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.