Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens 10 dieses Gesetzes bereits laufende Berufs-, Studien- oder Laufbahnberatungen findet das bisherige Recht Anwendung.
über die Abänderung des Berufsbildungsgesetzes
II.
Übergangsbestimmung
Auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens 11 dieses Gesetzes hängige Verfahren findet das bisherige Recht Anwendung.