Finanzbeschluss vom 5. November 2025 betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Anpassung der Quote beim Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung | Omnilex
612.109.74•Finanzbeschluss vom 5. November 2025 betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Anpassung der Quote beim Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung
Finanzbeschluss vom 5. November 2025 betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Anpassung der Quote beim Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. November 2025 beschlossen: 1
Art. 1 Quotenerhöhung
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Anpassung der Quote beim Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung wird ein Kredit in der Höhe von 50 000 000 Sonderziehungsrechten genehmigt.
Art. 2 Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.