Finanzbeschluss vom 5. Juni 2019 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Ersatzbau für den Trakt G und einer zusätzlichen Massnahme beim Schulzentrum Mühleholz in Vaduz | Omnilex
612.411.4•Finanzbeschluss vom 5. Juni 2019 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Ersatzbau für den Trakt G und einer zusätzlichen Massnahme beim Schulzentrum Mühleholz in Vaduz
Finanzbeschluss vom 5. Juni 2019 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Ersatzbau für den Trakt G und einer zusätzlichen Massnahme beim Schulzentrum Mühleholz in Vaduz
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2019 beschlossen: 1
Art. 1 Verpflichtungskredit
Für den Ersatzbau für den Trakt G und einer zusätzlichen Massnahme beim Schulzentrum Mühleholz in Vaduz wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 44 000 000 Franken genehmigt.
Art. 2 Indexierung
Die Investitionskosten (Preisbasis Oktober 2018) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2018/2019 indexierbar.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft.