Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2019 beschlossen: 1
Art. 1 Verpflichtungskredit
Für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 56 100 000 Franken genehmigt.
Art. 2 Indexierung
Die Investitionskosten (Preisbasis Oktober 2018) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2018/2019 indexierbar.
Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts
Der Finanzbeschluss vom 16. September 2008 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell, LGBl. 2008 Nr. 269, wird aufgehoben.
Art. 4 Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft.