Finanzbeschluss vom 2. Oktober 2025 über die Gewährung eines Landesbeitrages an die Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA für die Jahre 2026 bis 2029 | Omnilex
612.814.2•Finanzbeschluss vom 2. Oktober 2025 über die Gewährung eines Landesbeitrages an die Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA für die Jahre 2026 bis 2029
Finanzbeschluss vom 2. Oktober 2025 über die Gewährung eines Landesbeitrages an die Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA für die Jahre 2026 bis 2029
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2025 beschlossen: 1
Art. 1
An die Kosten der Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA in Schaan richtet das Land für die Jahre 2026 bis 2029 einen jährlichen Landesbeitrag in der Höhe von 700 000 Franken aus.
Art. 2
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.