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Art. 7b

172.213.1OV-EJPDFederal Council OrdinanceJan 1, 2000Original source
  1. Das BJ erteilt in den Rechtsbereichen nach Artikel 7 Rechtsauskünfte und erstellt Rechtsgutachten zuhanden der Bundesversammlung, des Bundesrates und der Bundesverwaltung.
  2. Es erarbeitet die Botschaften zur Gewährleistung der Kantonsverfassungen und bereitet die Genehmigung kantonaler Erlasse in den Rechtsbereichen nach Artikel 7 vor.
  3. Es bereitet die Berichte des Bundesrates zu Begnadigungen nach den Artikeln 381 und 382 des Strafgesetzbuches1(StGB) vor.
  4. Es berät die Verwaltungseinheiten des Bundes vor der Ausarbeitung von Erlassen sowie im Allgemeinen bei Rechtsetzungsfragen mit Bezug zur Digitalisierung.

Footnotes

  1. SR 311.0

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