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Art. 10a

172.216.1OV-WBFFederal Council OrdinanceJul 1, 1999Original source
  1. Das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den Zivildienst. Es sorgt für eine rasche Behandlung der Gesuche um Zulassung zum Zivildienst, die effiziente Organisation der Einsätze der zivildienstpflichtigen Personen und die Sicherstellung des volkswirtschaftlichen Nutzens des Zivildienstes.
  2. Das ZIVI nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
    1. Es entscheidet über die Zulassung von Personen zum Zivildienst.
    2. Es anerkennt Einsatzbetriebe.
    3. Es setzt die zivildienstpflichtigen Personen ein.
  3. Die Organisation und die genauen Aufgaben des ZIVI werden durch das Zivildienstgesetz vom 6. Oktober 19951und die dazugehörigen Verordnungen geregelt.

Footnotes

  1. SR 824.0

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