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Art. 2

172.216.1OV-WBFFederal Council OrdinanceJul 1, 1999Original source

Das Departement verfolgt seine Ziele und erfüllt seine Aufgaben nach den allgemeinen Grundsätzen der Verwaltungstätigkeit nach Artikel 11 RVOV und beachtet im Weiteren folgende Leitgedanken:

  1. Es trifft Entscheide, welche im Einklang mit den Prinzipien der Marktwirtschaft stehen und sozialpolitischen sowie umwelt- und gesundheitspolitischen Anliegen Rechnung tragen.
  2. Es arbeitet mit der Wirtschaft und den Sozialpartnern zusammen.
  3. Es beachtet den Grundsatz der Subsidiarität.
  4. Es achtet auf administrativ einfache Lösungen und straffe Verfahren.

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