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Art. 29

172.220.1BPGFederal ActJan 1, 2001Original source
  1. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Leistungen der Arbeitgeber an die Angestellten bei Arbeitsverhinderung wegen Krankheit, Unfall, Invalidität, Militär‑, Zivilschutz- und Zivildienst sowie bei Mutterschaft.
  2. Sie regeln die Leistungen an die Hinterbliebenen beim Tod der angestellten Person.
  3. Sie regeln ferner die Anrechnung der Leistungen obligatorischer in- und ausländischer Sozialversicherungen an den Lohn und weitere Leistungen.

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