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Art. 74

172.220.111.3BPVFederal Council OrdinanceJan 1, 2002Original source

(Art. 32 Bst. c BPG)

  1. Die Departemente schaffen die Voraussetzungen für ein innovatives Verhalten der Angestellten und für die Entwicklung und Umsetzung von Erfindungen und Verbesserungsvorschlägen.
  2. Die Verwirklichung von Innovationen kann mit einer Barprämie oder mit anderen Leistungen im entsprechenden Gegenwert belohnt werden.

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