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Art. 56

172.220.111.31VBPVDepartmental OrdinanceJan 1, 2002Original source

(Art. 74 BPV)

  1. Als Ideen gelten Verbesserungsvorschläge im Produkte-, Verfahrens- und Sozialbereich.
  2. Der Wert einer Idee richtet sich nach dem wirtschaftlichen Nutzen, den erzielbaren Einsparungen, den damit verbundenen Vorteilen, der Anwendungsmöglichkeit, dem Neuigkeitsgrad, der Ausführungsreife, der Nachhaltigkeit und dem Aufwand für ihre Umsetzung.
  3. Das Prämiensystem soll transparent und nachvollziehbar sein und im Verhältnis zum steigenden Wert der Idee degressiv ausgestaltet werden.
  4. Der Höchstbetrag einer Prämie beträgt 15 000 Franken.
  5. Zur Förderung der Teamarbeit und wichtiger Innovationsbereiche kann der Höchstbetrag nach Absatz 4 maximal verdoppelt werden.
  6. Die Prämien und Leistungen werden aus der Rubrik «Personalbezüge» bezahlt und gehen zu Lasten der Organisationseinheit, welcher die Idee zugute kommt.

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