Back to law

Art. 832

210CCFederal ActJan 1, 1912Original source
  1. The alienation of a mortgaged property does not affect liability under the mortgage contract and of the debtor unless otherwise agreed.
  2. However, if the new owner has assumed liability for the secured debt, the previous debtor is discharged unless the creditor notifies him or her in writing within one year that he or she intends to retain him or her as debtor.

1 commentary

N1.Grundbuchmitteilung als Fristauslöser

In der Praxis wird die Jahresfrist häufig durch eine Mitteilung des Grundbuchamts über den Eigentümerwechsel ausgelöst; im zitierten Fall nutzte der Gläubiger diese Mitteilung, um innerhalb der Frist den bisherigen Schuldner in der Pfandhaft zu belassen.

E. 6.2.2). Im Allgemeinen fehlt es an einer objektiven Schädigung, wenn der Schuldner für seine Sachleistung gleichzeitig oder auch nachträglich eine gleichwertige Gegen- leistung erhält (Staehelin/Bopp, a.a.O., N 11 zu Art. 288 SchKG). Eine Gegenleis- tung, die allerdings nicht gleichwertig war, hat die Berufungsbeklagte insofern er- halten, als sie gleichzeitig mit der Vermögensübertragung Schulden, insbesondere Hypotheken, loswerden konnte. Definitiv losgeworden ist sie die Hypothekarschul- den dann allerdings nicht, kann doch der frühere Grundeigentümer im Rahmen der Veräusserung vom Hypothekargläubiger als Schuldner beibehalten werden (Art. 832 Abs. 2 ZGB). Dass dies bei den Hypotheken der R. der Fall war, ergibt sich aus der Befragung des R. -Mitarbeiters X. (RG act. X./16, S. 5 Ergänzungsfrage 1: "Vom Grundbuchamt erhält man eine Mitteilung des Ei- gentümerwechsels und man hat ein Jahr Zeit gemäss ZGB, den bestehenden Schuldner in der Pfandhaft zu behalten und das haben wir gemacht"). Für die Fra- ge, ob die nachträgliche Bereitstellung von Liquidität durch die Geschwister B. eine Gegenleistung ist, ist auf Erwägung

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.