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163a

291PILAFederal ActJan 1, 1989Original source
  1. Eine schweizerische Gesellschaft kann eine ausländische Gesellschaft übernehmen (Immigrationsabsorption) oder sich mit ihr zu einer neuen schweizerischen Gesellschaft zusammenschliessen (Immigrationskombination), wenn das auf die ausländische Gesellschaft anwendbare Recht dies gestattet und dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Im Übrigen untersteht die Fusion dem schweizerischen Recht.

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