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95b

291PILAFederal ActJan 1, 1989Original source
  1. Materielle Wirksamkeit im Sinne der Artikel 94–95a umfasst:
    1. die Zulässigkeit der letztwilligen Verfügung oder des betreffenden Vertragstyps an sich;
    2. das Zustandekommen der letztwilligen Verfügung oder des Vertrags;
    3. die Verfügungsfähigkeit des Verfügenden;
    4. die Anfechtbarkeit der letztwilligen Verfügung oder des Vertrags;
    5. die Zulässigkeit der darin enthaltenen Anordnungen.
  2. Die Verfügungsfreiheit bestimmt sich nach dem von den Artikeln 90 und 91 bezeichneten Recht.

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