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Art. 38

510.10MGFederal ActJan 1, 1996Original source

Gegen Aufgebote sowie gegen Entscheide über Dienstverschiebungen, Dienstvorausleistungen, freiwillige Dienstleistungen und Dispensationen vom Assistenz- oder vom Aktivdienst können die Angehörigen der Armee ein Wiedererwägungsgesuch stellen. Die Dienstbeschwerde ist in diesen Fällen nicht zulässig.

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