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Art. 91b

832.102KVVFederal Council OrdinanceJan 1, 1996Original source
  1. Das EDI überprüft periodisch, ob die Prämienregionen noch sachgerecht sind. Die Kantone können für ihr Gebiet eine Änderung oder eine Reduktion der Prämienregionen vorschlagen.
  2. Das EDI konsultiert die Kantone, bevor es die Prämienregionen ändert.
  3. Im Falle einer Gemeindefusion macht der Kanton dem EDI einen Vorschlag, in welche Prämienregion die neue Gemeinde eingeteilt werden soll.

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