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Art. 45e

916.40TSGFederal ActJan 1, 1967Original source
  1. Jede Person kann die Daten über Kontrollen und Kontrollergebnisse zu ihrem Betrieb und zu ihren Tieren einsehen.
  2. Nutztierhalter können das BLV ermächtigen, die Daten betreffend den Tierschutz bei ihren Nutztieren und betreffend ihre Primärproduktion an Dritte weiterzugeben.

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