Verfassungsgerichtshof B916/12

B916/12Constitutional CourtOct 4, 2012

Regest

Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Auslegung verfassungskonforme, Übergangsbestimmung

Full text

Verfassungsgerichtshof B916/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2012

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.420,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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