Verfassungsgerichtshof B1621/10

B1621/10Constitutional CourtJun 30, 2012

Regest

VfGH / Anlassfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1621/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2012

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist

schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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