Verfassungsgerichtshof U52/12

U52/12Constitutional CourtJun 15, 2012

Regest

VfGH / Anlassfall

Full text

Verfassungsgerichtshof U52/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2012

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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