Verfassungsgerichtshof B607/11

B607/11Constitutional CourtJun 12, 2012

Regest

Dienstrecht, Vorrückungsstichtag, Verwaltungsverfahren, Entscheidungspflicht, Devolution, EU-Recht Richtlinie, VfGH / Präjudizialität, Bescheidbegründung

Full text

Verfassungsgerichtshof B607/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2012

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Die Stadt Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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