Verfassungsgerichtshof B1103/11

B1103/11Constitutional CourtFeb 27, 2012

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Befangenheit, Meinungsäußerungsfreiheit

Full text

Verfassungsgerichtshof B1103/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2012

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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