Verfassungsgerichtshof B1568/10

B1568/10Constitutional CourtDec 14, 2011

Regest

Post- und Telegraphenverwaltung, Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, Behördenzuständigkeit

Full text

Verfassungsgerichtshof B1568/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2011

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Die Telekom Austria AG ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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