Verfassungsgerichtshof B13/11

B13/11Constitutional CourtDec 14, 2011

Regest

Staatsbürgerschaftsrecht, Fortpflanzungsmedizin, Zivilrecht, Kindschaftsrecht, Anwendbarkeit eines Gesetzes

Full text

Verfassungsgerichtshof B13/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2011

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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