Verfassungsgerichtshof B1457/10

B1457/10Constitutional CourtSep 19, 2011

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit, Verhandlung mündliche

Full text

Verfassungsgerichtshof B1457/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.2011

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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