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U1131/11•Verfassungsgerichtshof U1131/11
U1131/11Constitutional CourtSep 19, 2011
Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung
I. Der Beschwerdeführer ist durch die Abweisung seiner Berufung (nunmehr: Beschwerde) gegen die Nichtzuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Georgien und die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Georgien in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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