Verfassungsgerichtshof B1111/10

B1111/10Constitutional CourtJul 2, 2011

Regest

Gemeinderecht Organe, Gemeinderat, Gemeindevollziehungsorgane, Wahlen, Wahlvorschlag, Wählergruppe, Kollegialbehörde, VfGH / Abtretung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1111/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.2011

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird zurückgewiesen.

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