Verfassungsgerichtshof B1329/10

B1329/10Constitutional CourtJun 29, 2011

Regest

Sozialhilfe

Full text

Verfassungsgerichtshof B1329/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2011

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Vorarlberg ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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