Verfassungsgerichtshof U1430/10

U1430/10Constitutional CourtJun 29, 2011

Regest

Asylgerichtshof, Asylrecht, Übergangsbestimmung, Behördenzuständigkeit, Behördenzusammensetzung, VfGH / Verfahrenshilfe

Full text

Verfassungsgerichtshof U1430/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2011

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.620,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

III. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.

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