Verfassungsgerichtshof B483/09

B483/09Constitutional CourtJun 18, 2011

Regest

VfGH / Anlassfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B483/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2011

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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