Verfassungsgerichtshof B941/10

B941/10Constitutional CourtMay 2, 2011

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B941/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.05.2011

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind hinsichtlich des Spruchpunktes II des angefochtenen Bescheides wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird hinsichtlich des Spruchpunktes II aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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