Verfassungsgerichtshof U1471/10

U1471/10Constitutional CourtDec 15, 2010

Regest

Asylrecht, Fremdenrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben, Ermittlungsverfahren

Full text

Verfassungsgerichtshof U1471/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2010

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit sie die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Liberia anordnet, in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die bekämpfte Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt, soweit sie sich gegen die Spruchpunkte I und II der bekämpften Entscheidung richtet.

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