Verfassungsgerichtshof B1401/10

B1401/10Constitutional CourtDec 1, 2010

Regest

Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

Full text

Verfassungsgerichtshof B1401/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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