Verfassungsgerichtshof U1231/10

U1231/10Constitutional CourtOct 9, 2010

Regest

Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren

Full text

Verfassungsgerichtshof U1231/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, insoweit damit die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Nigeria für zulässig befunden wird, in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. beschlossen:

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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