Verfassungsgerichtshof B312/09

B312/09Constitutional CourtSep 29, 2010

Regest

Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Umweltschutz, Verordnung Kundmachung, Geltungsbereich einer Verordnung, Verordnungserlassung, Enteignung, Eigentumsbeschränkung, Entschädigung

Full text

Verfassungsgerichtshof B312/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2010

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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