Verfassungsgerichtshof B573/09

B573/09Constitutional CourtSep 23, 2010

Regest

VfGH / Anlassfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B573/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2010

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid des Senates der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid des Senates der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck wird aufgehoben.

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Die Beschwerde gegen den Bescheid des Rektorats der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck wird zurückgewiesen.

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