Verfassungsgerichtshof U961/10

U961/10Constitutional CourtSep 21, 2010

Regest

Asylrecht, Fremdenrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben, Bescheid Trennbarkeit

Full text

Verfassungsgerichtshof U961/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2010

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit sie die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria anordnet, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Die bekämpfte Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. beschlossen:

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten richtet.

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