Verfassungsgerichtshof U378/10

U378/10Constitutional CourtJun 25, 2010

Regest

Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren

Full text

Verfassungsgerichtshof U378/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2010

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung, insoweit damit die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Nigeria für zulässig befunden wird, in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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